Montag, 21. März 2011
Schadenersatzklage
Unsere Schadenersatzklage wurde vom Landgericht Magdeburg abgelehnt.
Das Gericht folgte den Argumenten der Landesregierung von Sachsen-Anhalt.
Über 50 Gerichtsverfahren gehörten zum normalen Lebensrisiko von Kazim Görgülü.
Acht Jahre Kindesentzug waren kein Dauerdelikt.
Seit fast einem Jahr liegt unsere Beschwerde wieder einmal beim OLG Naumburg.
Ein Schelm der Böses denkt.

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